Immobilienregelung nach Trennung – Optionen im Überblick

 



Für verheiratete Paare stellt die gemeinsame Immobilie ein wesentlicher Vermögenswert und eine wichtige Altersvorsorge dar. Was passiert bei einer Scheidung mit der Immobilie?

 

Ist ein Verkauf der Immobilie sofort erforderlich?



Nicht zwingend. Wir beraten Sie bei der besten Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung!

 

Zugewinngemeinschaft: Immobilien und Eigentum



Meistens entscheiden sich Paare bei der Heirat für die Zugewinngemeinschaft. Das heißt, dass das während der Ehe erworbene Eigentum beiden Partnern gehört, ebenso wie die Schulden. Leider verläuft die Aufteilung selten ohne Komplikationen.

 

Realteilung: Immobilie in zwei getrennte Wohnungen aufteilen



Diese Lösung sieht vor, dass beide Ex-Partner in der Immobilie bleiben und jeweils einen Teil besitzen. Dies wird im Grundbuch durch eine notarielle Teilungserklärung festgehalten. Nicht jede Immobilie ist für eine solche Teilung geeignet, daher sollte ein Fachmann konsultiert werden.

 

Das Haus auf die Kinder übertragen



Eine andere Option ist die Übertragung der Immobilie auf die Kinder. Dafür ist jedoch die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts erforderlich. Alternativ kann ein Partner seinen Anteil an das Kind schenken, mit Zustimmung des anderen Partners.

 

Verbleib in der Immobilie und Ausgleich durch Übertragung



Eine weitere Lösung ist die Übertragung des Eigentums an einen Partner. Der andere Partner erhält eine Ausgleichszahlung, basierend auf dem Marktwert der Immobilie und den Eigentumsanteilen. Auch die HIER laufenden Kreditverpflichtungen müssen übernommen werden.

 

Teilungsversteigerung



Bei fehlender Einigung kann die Immobilie auf Antrag öffentlich versteigert werden. Dabei ist Vorsicht geboten: Oft deckt der Erlös nicht die Schulden, und das Höchstgebot liegt unter dem Verkaufspreis bei professionellem Verkauf. Das kann zu ungedeckten Schulden führen, für die beide Partner haften. Daher ist eine einvernehmliche Lösung immer vorzuziehen.

 

Die Immobilie vermieten



Wenn ein Verkauf nachteilig ist oder das Haus nicht allein gehalten werden kann, könnte Vermietung sinnvoll sein. Dann müssen die Ex-Partner als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler einschalten.

 

Verkauf der Immobilie



Die Mehrheit der Paare entscheidet sich bei einer Scheidung für den Verkauf der gemeinsamen Immobilie. Nach einem Jahr Trennung kann jeder Partner den Verkauf des Hauses verlangen. Ein erfahrener Makler kümmert sich um Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern in Ihrem Interesse. Damit haben Sie den Kopf frei für andere Dinge bei der Scheidung.

Sollten Sie noch Fragen haben oder Unterstützung beim Verkauf brauchen, sind wir als erfahrene Immobilienmakler für Sie da. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Situation.

Wünschen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie?

Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gern.

Eigentum bei Eheende – Mögliche Lösungen

 



Die Immobilie eines verheirateten Paares ist häufig häufig nicht nur das Zuhause dar, sondern auch einen wesentlichen Vermögenswert und eine bedeutende Komponente der Altersvorsorge. Was passiert bei einer Scheidung mit der Immobilie?

 

Muss das Haus sofort verkauft werden?



Nicht zwingend. Wir beraten Sie bei der besten Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung!

 

Immobilienbesitz in der Zugewinngemeinschaft



Viele Ehepaare wählen bei der Hochzeit die Zugewinngemeinschaft. Das heißt, dass das während der Ehe erworbene Eigentum beiden Partnern gehört, ebenso wie die Schulden. Die Aufteilung ist leider selten unkompliziert.

 

Realteilung: Immobilie in zwei getrennte Wohnungen aufteilen



Hier bleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und besitzen jeweils einen Teil. Dies wird durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch dokumentiert. Nicht alle Immobilien eignen sich dafür, daher sollte ein Fachmann hinzugezogen werden.

 

Übertragung des Hauses auf die Kinder



Eine weitere Option ist die Übertragung der Immobilie an die Kinder. Dies erfordert jedoch die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts. Alternativ kann ein Partner seinen Anteil an das Kind schenken, mit Zustimmung des anderen Partners.

 

Übertragung: Verbleib in der Immobilie und Ausgleichszahlung



Eine weitere Lösung ist die Übertragung des Eigentums an einen Partner. Der andere Partner erhält eine Ausgleichszahlung, basierend auf dem Marktwert der Immobilie und den Eigentumsanteilen. Man muss auch beachten, dass die laufenden Kredite übernommen werden müssen.

 

Zwangsversteigerung der Immobilie



Falls keine Einigung erzielt werden kann, kann die Immobilie auf Antrag öffentlich versteigert werden. Hierbei muss man vorsichtig sein: Der Erlös deckt häufig nicht die Schulden, und das Höchstgebot ist meist niedriger als bei professionellem Verkauf. Das kann zu Schulden führen, für die beide Partner verantwortlich sind. Eine einvernehmliche Lösung ist daher stets vorzuziehen.

 

Vermietung



Wenn ein Verkauf nachteilig ist oder das Haus nicht allein gehalten werden kann, könnte Vermietung sinnvoll sein. In diesem Fall müssen die Ex-Partner als Vermieter kooperieren oder einen Makler engagieren.

 

Verkauf des Hauses



Die Mehrheit der Ehepaare verkauft die Immobilie bei einer Scheidung. Nach Ablauf des Trennungsjahres hat jeder Ehepartner das Recht, den Verkauf der Immobilie zu verlangen. Ein erfahrener Immobilienexperte übernimmt die gründliche Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit zur Webseite potenziellen Käufern in Ihrem Interesse. Damit können Sie sich auf andere Aspekte der Scheidung fokussieren.

Sollten Sie noch Fragen haben oder Unterstützung beim Verkauf brauchen, sind wir als erfahrene Immobilienmakler für Sie da. Wir finden gemeinsam die beste Lösung für Ihre Situation.

Haben Sie Fragen zum Immobilienkauf oder -verkauf oder wünschen Sie Beratung?

Kontaktieren Sie uns! Wir sind gerne für Sie da.

Vorbereitung auf den Immobilienverkauf: Erfolgreich durchdachte Schritte

Sie haben sich entschieden, Ihre Immobilie zu veräußern. Es ist jedoch ratsam, vor der aktiven Vermarktung und den Besichtigungen einige wesentliche Vorkehrungen zu treffen. Denken Sie daran, dass eine sorgfältige Vorbereitung entscheidend zum Erfolg des Verkaufs beiträgt.

 

 

Ist der Wert Ihrer Immobilie korrekt festgelegt?

 

Wurde der Wert Ihrer Immobilie bereits von einem Experten genau festgelegt? Eine einfache Online-Bewertung bietet lediglich eine erste Richtlinie. Für eine präzise Preisfestlegung ist die Expertise eines lokalen Immobilienmaklers unerlässlich, der eine objektive Einschätzung vornehmen kann.

 

 

Sämtliche Unterlagen vorbereitet?

 

Haben Sie alle erforderlichen Unterlagen griffbereit? Falls Sie sich unsicher sind, welche Dokumente benötigt werden, zögern Sie nicht, Ihren Makler zu konsultieren. Er kann Ihnen ebenso bei der Beschaffung fehlender Unterlagen behilflich sein.

 

 

Sanierungen und Modernisierungen erfasst?


Immobilienvermittler in Hameln

Falls noch nicht geschehen, erstellen Sie eine detaillierte Aufstellung aller durchgeführten und noch benötigten Sanierungs- sowie Modernisierungsmaßnahmen, inklusive der Zeitpunkte und Kosten. Dokumentieren Sie auch die noch ausstehenden Arbeiten.

 

 

 

 

Mängel erkannt und festgehalten?

 

Falls bislang keine verborgenen Mängel aufgefallen sind, aber Sie sicher sein möchten, empfiehlt es sich, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Dieser kann eventuelle Probleme aufdecken. Falls keine Mängel gefunden werden, umso besser. Andernfalls ist es wichtig, diese transparent zu kommunizieren.

 

 

 

 

Bereits neue Immobilie gefunden?

 

Ehe Sie Ihre aktuelle Immobilie veräußern, sollten Sie idealerweise bereits eine neue Immobilie gefunden haben, um einen nahtlosen Übergang zu ermöglichen. Denken Sie dabei auch an finanzielle Aspekte wie mögliche Vorfälligkeitsentschädigungen bei vorzeitiger Kreditablösung.

 

 

Rechtliche Sicherheit gewährleistet?

 

Auch rechtliche Aspekte sollten nicht außer Acht gelassen werden. Existieren Drittrechte wie Wohnrechte oder andere vertragliche Vereinbarungen, die den Verkauf komplizieren könnten? Lassen Sie sich von einem Experten beraten, um rechtliche Unsicherheiten zu klären.

 

 

Ihr Immobilienmakler steht Ihnen zur Seite, um Sie umfassend über die notwendigen Schritte der Vorbereitung sowie über den gesamten Verkaufsprozess zu beraten. Sollten Sie Interesse am Verkauf oder Erwerb einer Immobilie haben, kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Effektive Vorbereitung auf den Immobilienverkauf

Sie sind bereit, Ihre Immobilie zu veräußern. Es ist jedoch ratsam, vor der aktiven Vermarktung und den Besichtigungen einige wesentliche Vorkehrungen zu treffen. Denken Sie daran, dass eine sorgfältige Vorbereitung entscheidend zum Erfolg des Verkaufs beiträgt.

 

 

Wert Ihrer Immobilie korrekt bestimmt?

 

Wurde der Wert Ihrer Immobilie bereits von einem Experten genau festgelegt? Eine einfache Online-Bewertung bietet lediglich eine erste Richtlinie. Für eine präzise Preisfestlegung ist die Expertise eines lokalen Immobilienmaklers unerlässlich, der eine objektive Einschätzung vornehmen kann.

 

 

Sind alle Unterlagen vorbereitet?

 

Haben Sie alle erforderlichen Unterlagen griffbereit? Falls Sie sich unsicher sind, welche Dokumente benötigt werden, zögern Sie nicht, Ihren Makler zu konsultieren. Er kann Ihnen ebenso bei der Beschaffung fehlender Unterlagen behilflich sein.

 

 

Sanierungen und Modernisierungen erfasst?

 

Falls noch nicht geschehen, erstellen Sie eine detaillierte Aufstellung aller durchgeführten und noch benötigten Sanierungs- sowie Modernisierungsmaßnahmen, inklusive der Zeitpunkte und Kosten. Dokumentieren Sie auch die noch ausstehenden Arbeiten.

 

 

 

 

Mängel festgestellt und dokumentiert?

 

Haben Sie bisher keine verdeckten Mängel festgestellt, möchten aber sicher gehen? In diesem Fall sollten Sie die Dienste eines Gutachters in Erwägung ziehen. Dieser kann potenzielle Probleme aufzeigen. Falls keine Mängel gefunden werden, umso besser. Andernfalls ist es wichtig, diese offen zu legen.

 

 

 

 

Neue Immobilie schon gefunden?

 

Vor dem Verkauf Ihrer aktuellen Immobilie sollten Sie bereits Ihre neue Immobilie gesichert haben, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Denken Sie dabei auch an finanzielle Aspekte wie eventuelle Vorfälligkeitsentschädigungen bei vorzeitiger Kreditauflösung.

 

 

 

 

Rechtliche Sicherheit vorhanden?


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Auch rechtliche Aspekte sollten nicht vernachlässigt werden. Gibt es Drittrechte wie Wohnrechte oder andere Vertragsvereinbarungen, die den Verkaufsprozess komplizieren könnten? Suchen Sie Rat bei einem Fachmann, um rechtliche Fragen zu klären.

 

 

Ihr Immobilienmakler steht Ihnen zur Seite, um Sie umfassend über die notwendigen Schritte der Vorbereitung sowie über den gesamten Verkaufsprozess zu beraten. Sollten Sie Interesse am Verkauf oder Erwerb einer Immobilie haben, kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

5 wesentlichen Dinge, die Erben beim Umgang mit einer geerbten Immobilie berücksichtigen sollten





Das Erben einer Immobilie kann eine emotionale und zugleich anspruchsvolle Erfahrung sein, insbesondere wenn es sich um das gefühlsbetonte Elternhaus handelt. Nach dem Verlust eines geliebten Menschen müssen sich die Hinterbliebenen nicht nur mit ihrer Trauerbewältigung auseinandersetzen und die Beisetzung organisieren, sondern sich auch Gedanken darüber machen, was mit der hinterlassenen Immobilie geschehen soll. Um diesen Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten, gibt es einige entscheidende Aspekte, die beachtet werden sollten.

Zunächst ist es wesentlich, den Nachlass genau zu bestimmen. Dazu gehört die Klärung bestehender Verbindlichkeiten, die Überprüfung des Grundbucheintrags sowie die Kontaktaufnahme mit Banken und Versicherungen. Es ist wichtig, Bankunterlagen, Kontoauszüge und Versicherungsdokumente durchzusehen und relevante Vertragspartner wie Arbeitgeber, Rentenkassen, Versicherungen, Vermieter oder Gläubiger zu benachrichtigen.

 

 

1. Bestimmen Sie den Nachlass zuerst


Des Weiteren sollte geklärt werden, wer die Begünstigten des Nachlasses sind. Dies beinhaltet die Überprüfung, ob ein notarielles Testament existiert und wo es aufbewahrt wird. Sollte der Aufbewahrungsort unbekannt sein, ist eine Nachfrage beim Nachlassgericht angebracht. Falls Sie im Besitz des Testaments sind, muss dieses beim Nachlassgericht eingereicht werden.

 

 

2. Finden Sie heraus, wer das Vermögen erbt


Falls kein Testament vorhanden ist, greift die gesetzliche Erbfolge. Diese regelt, dass das Vermögen nach Pflichtteilen an die Hinterbliebenen vererbt wird, wobei die Vererbung je nach Verwandtschaftsgrad erfolgt. Ehepartner und Kinder als Verwandte ersten Grades erhalten in der Regel die höchsten Erbanteile.

 

 

3. Was besagt die gesetzliche Erbfolge bei Nichtvorhandensein eines Testaments?


Bevor Sie sich als Immobilienerbe für oder gegen die Immobilie entscheiden, gibt es mehrere Aspekte zu bedenken. Innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe müssen Sie eine Wahl treffen. Es ist essentiell, den Wert der Immobilie zu ermitteln und zu prüfen, ob Sie für eventuelle Schulden oder andere Verbindlichkeiten aufkommen können. Zudem sollten Sie sich über die anfallende Erbschaftssteuer und klären, ob das Erbe mit bestimmten Auflagen oder Einschränkungen versehen ist. Falls Sie nicht der Alleinerbe sind, müssen bestimmte Fragen zusammen mit der Erbengemeinschaft geklärt werden.

 

 

4. Was Sie als Immobilienerbe beachten sollten, bevor Sie sich entscheiden

Bei der Annahme des Immobilienerbes müssen Sie Ihre Rechtsnachfolge durch einen Erbschein beim Grundbuchamt nachweisen. Dieser ist beim Nachlassgericht zu beantragen. Erst durch die Änderung des Grundbucheintrags werden Sie als rechtmäßiger Eigentümer anerkannt. Beachten Sie, dass Sie sich die Grundbuchgebühren sparen können, wenn Sie die Änderung innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod des Erblassers vornehmen lassen.

 

 

5. Dinge, die bei der Übernahme des Immobilienerbes zu erledigen sind

Sollten Sie unsicher sein, wie Sie mit der geerbten Immobilie verfahren sollen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir bieten Beratung an und Immobilienvermittler in Hameln helfen Ihnen, gemeinsam eine Lösung zu finden. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen.

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